Multimedia und Pressematerial

Ob Bilder oder Logos: Hier finden Sie für Ihre Berichterstattung verwendbares Bildmaterial. Bitte beachten Sie beim Einsatz unsere rechtlichen Hinweise. Sollten Sie weitere Medien benötigen, wenden Sie sich gern an unseren Presse-Ansprechpartner.

Logos

Sie sind Journalist oder Aussteller der PaintExpo und benötigen für Ihre Pressearbeit oder Werbemaßnahmen DTP-Vorlagen? Dann nutzen Sie hier zur eigenen Verwendung unsere Logos. Klicken Sie einfach auf den jeweiligen Link zum Download. Es handelt sich unter anderem um reprofähige Zeichenwegdateien (Vektorgrafiken).

Fotos

Die Fotos stehen in Druckqualität für Sie zum Download bereit und dürfen ausschließlich im redaktionellen Umfeld und im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die PaintExpo honorarfrei verwendet werden. Beachten Sie bei allen Fotos die Copyright-Angabe "Leipziger Messe GmbH / Tom Schulze".

Rechtliche Hinweise

Das Herunterladen, Abspeichern sowie jegliche Verwendung und Nutzung der benannten Logos, Namen oder Banner ist nur unter Beachtung folgender Maßgaben zulässig:

  • Logos und Namen dürfen ausschließlich für Nachrichtenberichte von Verlagen und/oder Journalisten verwendet werden oder
  • der Verwender ist zum Zeitpunkt des Herunterladens und Abspeicherns sowie während der Dauer der Verwendung des Logos/Namens verbindlich als Aussteller für eine künftig stattfindende und von der Leipziger Messe veranstaltete Messe/Ausstellung zugelassen.
  • Der Verwender nutzt das Logo/den Namen originalgetreu und ohne es zu verfremden (geringe Farbabweichungen beim Druck werden im Einzelfall toleriert).
  • Ist der Verwender Aussteller im vorstehenden Sinne, so kann er das Logo/den Namen ausschließlich in Verbindung mit dem Hinweis auf seine künftige Teilnahme an einer von der Leipziger Messe veranstalteten Messe/Ausstellung nutzen.
  • Die Nutzung des Logos/Namens für andere als vorstehend benannte Zwecke – insbesondere zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen Dritter – ist untersagt

Achtung: Die Nichtbeachtung vorstehender Maßgaben wird zivilrechtlich und – im Fall der Verletzung von Urheberrechten – auch strafrechtlich verfolgt.