Schutz- und Hygienekonzept
Mit dem Auslaufen des alten Bundesinfektionsschutzgesetzes fallen die Zugangsbeschränkungen für Messen (kein Nachweis des Impf-, Genesenen- oder Teststatus mehr nötig).
Dennoch legen wir als Veranstalter höchsten Wert auf Hygiene, um die Gesundheit aller Teilnehmer zu sichern:

Empfehlung:
- Achten Sie weiterhin auf einen Mindestabstand und tragen Sie ggf. eine medizinische Maske, wenn Sie diesen nicht einhalten können. Während der Anreise zum Messegelände im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske.
- Einhaltung der Hygieneregeln wie Hust- und Nießetikette, Verzicht auf Händeschütteln
Informationen zu Einreisebestimmungen nach Deutschland: https://www.auma.de/de/ausstellen/recht/einreisebestimmungen